Cirrus Research auf akustischer Rettungsmission. Wenn Rettungssanitäter im Einsatz durch die Straßen rasen, ist das Martinshorn ein sehr präsentes und allgemein bekanntes Geräusch. Das akustische Warnsignal ist für Rettungsteam, Polizei und Co. unverzichtbar, um auf schnellstem Weg zum Einsatzort zu gelangen. Doch wie laut wird das Signalhorn eigentlich? In Zusammenarbeit mit Thorsten Staarmann, Rettungsdienst-Betriebsleiter Frankfurt und Landkreis Main-Taunus des Malteser Hilfsdiensts und unter Nutzung unseres Optimus Schallpegelmessgeräts haben wir einmal genau nachgemessen.
Was man über den Einsatz des Martinshorns wissen sollte:
- Das Martinshorn darf nur in Verbindung mit dem Blaulicht genutzt werden.
- In diesem Fall darf der Fahrer des RTW nach §38 StVO das sogenannte „Wegerecht“ in Anspruch nehmen. Das heißt, dass Verkehrsteilnehmer dem Rettungswagen Platz machen müssen.
- Das Wegerecht ist aber nicht mit dem Sonderrecht gleichzusetzen, das die Abweichung von der Straßenverkehrsordnung erlaubt (wie beispielsweise eine rote Ampel überqueren). Fahrzeugführer des Rettungsdienstes dürfen sich nur über die Regeln der StVO hinwegsetzen, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Selbiges gilt beispielsweise auch für Privat-PKWs, sollten diese einen bedrohlich Verletzten oder eine Gebärende ins Krankenhaus befördern.
- Trotzdem müssen sich Fahrer eines RTW weitestgehend an die Straßenverkehrsordnung halten. Polizei und Feuerwehr dürfen beispielsweise in bestimmten Situationen zusätzlich zum Wegerecht das sogenannte „Sonderrecht“ in Anspruch nehmen. In diesem Fall sind die Fahrzeuge nach §35 StVO von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit.
- Auf dem RTW des Malteser Hilfsdiensts steht das Wort „Rettungsdienst“ spiegelverkehrt auf der Motorhaube, damit vorausfahrende Fahrzeuge im Rückspiegel lesen können, welches Fahrzeug angefahren kommt.
Eine Rettungswagen-Sirene – zwei Geräusche
Was viele nicht wissen – die Sirene erzeugt zwei unterschiedliche Geräusche: Jeder Rettungswagen des Malteser Hilfsdiensts verfügt über ein E-Horn und über ein Presslufthorn (das Martinshorn), das jeweils Signaltöne einer vorgegebenen Grundfrequenz wiedergibt (dies ist nach DIN 14610 genormt).
Der Klang eines E-Horns
Das Presslufthorn
Lärmpegel messen bei Rettungswagen – die Spitzenwerte der Messungen
Lautstärke von E-Horn und Martinshorn aus 1,5 Meter Entfernung
Zunächst wurde das E-Horn des Malteser-RTW aus 1,5 Meter Entfernung gemessen. Dabei ergab sich ein durchschnittlicher Lärmpegel von 109,45 Dezibel (dB), was in etwa dem Pegel einer Kettensäge entspricht. Als Höchstwert wurden 120,73 dB ermittelt. So laut wird es zum Beispiel bei einem Rockkonzert. In Kombination mit dem Martinshorn wurde der durchschnittliche Lärmpegel etwas leiser und lag nur noch bei 107,65 dB. Das liegt daran, dass ein Presslufthorn den Schall anders verbreitet und daher eher in größerer Entfernung wirkt. Einen Spitzenwert von 126,91 dB lässt sich die geräuschvolle Kombination dennoch nicht nehmen.
Höchstwerte der Messung
- E-Horn – 120,73 dB
- E-Horn und Martinshorn – 126,91 dB
Sirenenlautstärke aus 20 Meter Entfernungen
Aus einer Entfernung von 20 Metern wurde es dann ein paar Nuancen leiser: Das E-Horn erreichte 97,55 dB – so laut wird es beispielweise in einem Sägewerk. Zusammen mit dem Presslufthorn wurde die Hundert-Dezibel-Grenze dann wieder überschritten und war mit einem Lärmpegel von 103,54 dB in etwa vergleichbar mit einer Disco. Die Spitzenwerte lagen hier bei 109,39 dB und 119,53 dB.
Höchstwerte der 20-Meter-Messung
- E-Horn – 109,39 dB
- E-Horn und Martinshorn – 119,53 dB
Schallpegelmessung in der Fahrerkabine
Zu guter Letzt wurde noch der Geräuschpegel in der Fahrerkabine des RTW gemessen. Der gut gedämmte Innenraum senkte den Lärmpegel auf durchschnittlich 83,33 dB (nur E-Horn) beziehungsweise 85,73 dB (E-Horn und Martinshorn).
Höchstwerte der Messung in der Fahrerkabine
- E-Horn – 99,92 dB
- E-Horn und Martinshorn – 104.85 dB
Fazit: Lärmpegelmessung bei Rettungswagen
Die gemessenen Werte liegen alle zwischen 85 und 127 Dezibel, was etwa mit einer stark befahrenen Straße hin zu einem Düsenflugzeug verglichen werden kann. Für Passanten und Straßenverkehrsteilnehmer birgt eine vorbeifahrende Sirene keine Risiken. Zwar erreicht das Warnsignal einen immensen Lärmpegel, dieser wäre jedoch nur bei dauerhafter Einwirkung gesundheitsschädigend. Außerdem setzen Sanitäter, Polizei und Feuerwehr das Martinshorn nur in Notfällen oder auf Anweisung des Notarztes ein.