Die Messung von Maschinenlärm kann in den Bereich “Lärm am Arbeitsplatz” fallen, jedoch besteht manchmal auch die Notwendigkeit, Maschinenlärm zu messen und zu bestätigen.
Die EU-Direktiven besagen, dass Maschinen für den Einsatz im Freien bestimmte Standards erfüllen müssen. Diese Maschinen müssen als solche gekennzeichnet werden, und die Schallstärke muss ebenfalls an der Maschine gekennzeichnet werden. Dafür ist eine Lärmmessung an den Maschinen erforderlich.
EU-Direktive über Lärmemissionen durch Freilandmaschinen
- Sie betrifft 57 Typen von Freilandgerätschaften, z.B. Baumaschinen, Rasenmähern, usw.
- Sie verlangt Herstellerdeklarationen über die „garantierte“ Schallstärkepegel ihrer Erzeugnisse, bevor diese in der EU vermarktet werden dürfen. Ein Schallpegelmessgerät ist notwendig, damit Sie den Maschinenlärm messen.
- Betrifft Hersteller, die ihre Erzeugnisse in der EU vermarkten.
Die Schallstärkepegel der Maschinen muss deklariert werden, und Maßnahmen zur Qualitätskontrolle müssen eingeleitet werden, um die fortwährende Einhaltung der neuen Gesetze zu gewährleisten. Diese Direktive wurde am 03.01.2007 zum Gesetz. Nichteinhaltung dieser Regulierung kann zu einem Verbot der Erzeugnisse auf dem EU-Markt führen.
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